Preise

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Um Ihnen einen fairen Preis anzubieten, können wir die Behandlungskosten nach Region mit einem hohen und individuellen Materialkostenanteil für Faltenunterspritzung, Lippenvergrößerung oder Botox-Spritze nicht einfach pauschalisieren.

Die Kosten für die Materialien Hyaluronsäure und Botulinumtoxin A sind bekanntermaßen relativ teuer, jedoch können die genauen Kosten für eine Faltenunterspritzung oder Preise für eine Faltenbehandlung mit Botulinumtoxin erst nach einer persönlichen Vorstellung kalkuliert werden. Hier erfolgt die Therapieplanung über die Methode, Menge und Preise der verwendeten Materialien sowie die Kosten über die Behandlungsdauer.

Die Berechnung der Kosten erfolgt für die ärztliche Behandlung, der Preis für das Unterspritzungsmaterial ist nur ein Teil der Rechnung. Die Kosten für das ärztliche Beratungsgespräch am Behandlungstag sind im Behandlungspreis enthalten. Ein gebührenfreier Termin ist nicht erlaubt und gesetzlich nach Paragraph 12 Abs. 1 wie folgt geregelt: „Die Honorarforderung muss angemessen sein. Für die Bemessung ist die Amtliche Gebührenordnung (GOÄ) die Grundlage, soweit nicht andere gesetzliche Vergütungsregeln gelten. Die Sätze nach GOÄ dürfen nicht in unlauter Weise unterschritten werden.“ Bitte beachten Sie, dass wir für eine individuelle Beratung einer Gesundheitsleistung außerhalb der Erstattung der gesetzlichen Krankenkassen eine Beratungsgebühr von 35,– € erheben.

Preise für Begutachtungen, weitere Beratungen und Second-Opinion-Vorstellungen werden nach GOÄ abgerechnet und kosten ab 35,– €. Als Schwerpunkt-Praxis sind wir nicht billig und wir verwenden keine günstigen Produkte. Die Preiskalkulation erfolgt transparent. Sie erhalten von uns ein faires Angebot nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) mit 19% Mehrwertsteuer. Unsere Preise sind nicht verhandelbar.

Wir verwenden nur zugelassene Markenprodukte renommierter und marktführender Hersteller und erreichen durch einen langanhaltenden Behandlungserfolg eine hohe Patientenzufriedenheit. Davon weichen wir auch nicht ab, um einen günstigeren Preis zu erzielen.

Terminabsagen haben 24 Stunden vorher zu erfolgen!

Wir möchten Sie bitten, Termine die Sie nicht einhalten können bis spätestens 24 Stunden vor Ihrer Behandlungszeit abzusagen. Andernfalls müssen die versäumten Termine von Ihnen nach kassenüblichen Sätzen (z. Zt. sind dies 35,– €) bezahlt werden, bei der nicht fristgemäßen Absage von Behandlungen bis zu 50,– € (Amtsgericht Osn.AZ: 7C322/87). Diese Gebühren gelten auch für Termine an einem Montag!

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